Schießordnung

 1.

Ausrichter des Zugpokalschießens sind die Sportschützen Nordenfeldmark 1965 e.V.


2.

Zum Zugpokalschießen sind alle Abteilungen und Züge des Allg. Schützenverein Hamm-Nordenfeldmark 1925 e.V. zugelassen.

3.

Das Zugpokalschießen dient ausschließlich dem Zweck die Kommunikation unter den Zügen und Abteilungen zu verbessern.

4.

Jeder Zug kann so viele Mannschaften stellen, wie es möglich ist. Jedoch sollten die Mitglieder aktiv am Zugleben des jeweiligen Zuges teilnehmen. Ein Start ist jedoch nur für einen der Züge möglich.

5.

Eine Mannschaft besteht aus 3 Zugmitgliedern von denen jedoch nur maximal 2 Personen aktiv an Wettkämpfen des WSB oder Stadtverband teilnehmen dürfen. Ein mehrfach starten für mehrere Züge ist nicht möglich. Die Mannschaftsaufstellung hat bei der Meldung durch den Zugführer oder einen Stellvertreter zu erfolgen. Das Startgeld beträgt pro Mannschaft 10 Euro. Darin enthalten sind sowohl Munition und Scheiben.

6.

Jeder Schütze schießt 10 Schuss auf einen 10er Luftgewehrstreifen (LG) aufgelegt. Anschließend werden 3 Schuss auf jeweils 3 umgedrehte Luftpistolenscheiben (LP) geschossen. Wobei der innere 10er Ring als 11 gewertet wird. Die Ergebnisse beider Serien werden zusammen addiert.

7.

Die Ergebnisse der drei Schützen bilden das Mannschaftsergebnis.

8.

Sollten 2 oder mehr Mannschaften dasselbe Ergebnis haben, wird sowohl der letzte Schuss LG als auch die letzte LP Scheibe gewertet.

9.

Der siegreiche Zug erhält einen Wanderpokal. Der Wanderpokal geht nach dreimaligem hintereinander Gewinn oder fünfmaligen unterbrochenem Gewinn eines Zuges in deren Besitz über.

10.

Die erstplatzierten Einzelschützen werden jeweils mit einem Orden geehrt.

11.

Die Siegerehrung des Zugpokalsiegers erfolgt im Rahmen des Sportschützenfestes.